Die aktuellen Karten der Gebietskulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb können Sie hier abrufen:
Topographische Karte Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Maßstab 1 : 60.000, DIN A0, 15.01.2008
(Karte 1 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung) (ca. 4 MB)
Topographische Karte Biosphärengebiet Schwäbische Alb
DIN A3, 31.01.2008
Karten der jeweiligen Kommunen
(Karten 2 bis 39 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung)
Karte über die frei gegebenen Wege im ehemaligen Truppenübungsplatz
(1 : 35.000)/a>>/>>/>>/>
Parallel zum formellen Ausweisungsverfahren hat das Regierungspräsidium Tübingen Gespräche zum Thema „Wege in den Kernzonen“ mit dem Schwäbischen Albverein, als „Betreiber“ eines wichtigen – auch überregionalen – Wanderwegenetzes, und den jeweiligen Gemeinden geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind in die Wegenetz-Konzeption eingeflossen.
In der Rechtsverordnung zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist in § 4 Abs. 3 die Ausweisung eines Wegenetzes für die Kernzonen durch das Regierungspräsidium Tübingen vorgesehen. Diese Ausweisung des Wegenetzes erfolgt für die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb mit Ausnahme der Flächen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Aktuell läuft eine letztmalige Anhörungsrunde bei den Kommunen. Die vollständige Abstimmung wird in Kürze einsehbar sein. Die meisten Informationen zu den aktuellen Wege-Planungen sind hier einsehbar.
Mit dem erarbeiteten Wegenetz soll einerseits eine weitestgehende Beruhigung der Kernzonen erreicht, andererseits aber auch berechtigte Interessen der anliegenden Gemeinden und der Allgemeinheit an der Weiternutzung traditionsreicher Verbindungswege berücksichtigt werden. In diesem Sinne wurde auch eine Abstimmung mit Vertretern des nationalen MAB-Komitees vorgenommen. Bis zum Inkrafttreten der Ausweisung des Wegenetzes in den Kernzonen dürfen die bisher genutzten Wege weiter begangen werden.
Regelungen zu den Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgen ausschließlich durch die gemeinsame Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen (Stand 04.04.2006)
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb weist nach Stand März 2008 eine Gebietskulisse von 85.268,73 ha auf. Davon sind 3,1 % der Gesamtfläche (2.644,82 ha) als Kernzone,
41,83 %, sprich 35.409,93 ha, als Pflegezone und 47.213,98 ha (55,37 %) als Entwicklungszone ausgewiesen.
Schutzgebiete
Von der Gesamtfläche des Biosphärengebiets unterliegen rund 50.000 ha einem flächenbezogenen Schutzstatus. Hierunter sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete zu verstehen. Die Flächen der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete überlagern sich in Teilen. Im Detail sieht die Aufteilung wie folgt aus:
Naturschutzgebiete in Kernzonen: 309,59 ha
Naturschutzgebiete in Pflegezonen: 2.668,48 ha
Landschaftsschutzgebiete in den Kernzonen: 1.125,45 ha
Landschaftsschutzgebiete in den Pflegezonen: 19.367,28 ha
FFH-Gebiete in den Kernzonen: 2.100,32 ha
FFH-Gebiete in den Pflegezonen: 20.052,18 ha
Vogelschutzgebiete in den Kernzonen: 2.081,30 ha
Vogelschutzgebiete in den Pflegezonen: 3.344,45 ha
Gemeindeflächen
Welche Städte und Gemeinden mit wieviel Hektar im Biosphärengebiet liegen können Sie hier einsehen.
eine Seite zurück | Seitenanfang