Sie haben eine gute Projektidee - was nun?
Ehe Sie das Antragsformular auf Zuwendung durch die Landschaftspflegerichtlinie ausfüllen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Das Team kann Ihnen erste Fragen vorab beantworten und aufzeigen wie die Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung erhöht werden können.
Das ausgefüllte Formular für einen Projektantrag Biosphärengebiet Schwäbische Alb richten Sie dann bitte bis 19. März 2012 an die Geschäftsstelle. Diese bearbeitet Ihre Anträge und legt sie mit einer Empfehlung dem entscheidenden Beirat zur Bewilligung vor. In diesem Jahr wird der aktuell neu konstiuierende PLENUM Beirat diese Entscheidungsaufgabe übernehmen.
Wie hoch eine Förderung maximal sein kann, wer überhaupt berechtigt ist einen Förderantrag zu stellen sowie weitere Informationen auf einen Blick finden Sie in den Förderhinweisen.
Darüber hinaus gibt es für spezielle Fragestellungen noch weitere Unterlagen
Grundsatzpapier zur Förderung von Märkten im PLENUM- und Biosphärengebiet Schwäbische Alb
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