Blick auf Wald im Herbst Biosphärengebiet
Ehemaliger Truppenübungsplatz Münsingen © Marc Schultheiss

Geschichte

Entstehung des ersten ­Biosphärengebiets in Baden-Württemberg

2005: Erste Überlegungen

Ausgangspunkt der Überlegungen für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb war die Aufgabe der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes „Gutsbezirk Münsingen“ und seine Konversion im Jahr 2005 sowie die beiden erfolgreichen naturschutzorientierten Regionalentwicklungsprogramme (PLENUM 2001-2013 und Regionen Aktiv 2002-2008) Dabei waren sich alle am Planungsprozess Beteiligten von Anfang an einig, dass der herausragende naturkundliche und kulturhistorische Wert des 6.700 ha großen ehemaligen Truppenübungsplatzes „Gutsbezirk Münsingen“ nur mit einem großräumigen integrativen Konzept zu erhalten ist. Die direkt an den damaligen Truppenübungsplatz angrenzenden Städte und Gemeinden Bad Urach, Münsingen und Römerstein im Landkreis Reutlingen waren die ersten Kommunen, die einem Biosphärengebiet beitreten wollten. Zunehmend rückte auch die weiträumigere Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz in den Mittelpunkt der Planungen.

Ehemaliger Truppenübungsplatz Münsingen
Ehemaliger Truppenübungsplatz Münsingen © Thomas Wenger
Hörstation zum Gesang der Heidelerche
Hörstation zum Gesang der Heidelerche © Marc Schultheiss

Januar 2006: Landesnaturschutzgesetz tritt in Kraft

Zum 01.01.2006 trat das Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg in Kraft, das die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Biosphärengebieten auf Landesebene regelt. Bereits drei Wochen später fand eine Informationsveranstaltung für Kommunalpolitiker aus der Region zum Thema Biosphärengebiet statt. Beteiligt waren das damalige Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Landkreise Reutlingen, Esslingen und Alb-Donau-Kreis. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde dann auch gemeinsam die namensgebende Bezeichnung Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“ entwickelt. 

März 2008: Offizielle Ausweisung durch das Land Baden-Württemberg

Die offizielle Ausweisung als Biosphärengebiet erfolgte im März 2008 durch das Land Baden-Württemberg.

Blick am Albtrauf – vom Jusi bis zur Burg Hohenneuffen
Blick am Albtrauf – vom Jusi bis zur Burg Hohenneuffen © Reiner Enkelmann
Feier zur Anerkennung durch die UNESCO im Alten Lager
Feier zur Anerkennung durch die UNESCO im Alten Lager © Biosphärengebiet

Mai 2009: Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat

Das Biosphärengebiet wird durch die UNESCO-Anerkennung zum UNESCO-Biosphärenreservat geadelt. 

2009 – 2019: Dynamische Entwicklung des Gebiets

In den folgenden 10 Jahren setzte eine kaum für möglich gehaltene Dynamik ein und das Biosphärengebiet entwickelte eine echte Erfolgsstory, die allen voran von den Bürgerinnen und Bürgern, von vielen Partnerinnen und Partnern und vielen weiteren Akteuren geschrieben wurde, die sich mit innovativen Ideen, Engagement und Herzblut für „ihr“ Biosphärengebiet eingesetzt haben und dieses immer weiter voranbringen konnten.

2019: Zehnjähriges Jubiläum der UNESCO-Anerkennung

Im Jahr 2019 konnte das Biosphärengebiet das zehnjährige Jubiläum seiner UNESCO-Anerkennung mit allen Unterstützerinnen und Unterstützern feiern und auf viele erfolgreiche Projekte zurückblicken. Eine anlässlich der UNESCO-Rezertifizierung durchgeführte Bevölkerungsbefragung spiegelt enormen Zuspruch und eine große Identifikation der Menschen in der Region wider, sodass auch der Blick in die Zukunft sehr vielversprechend ist.

Eine Gruppe Menschen bei der Eröffnung der HOCHGEHBERGE
Feierliche Eröffnung der HOCHGEHBERGE im Rahmen der Feierlichkeiten zu 10 Jahre UNESCO-Anerkennung © Biosphärengebiet
Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit Mitarbeitenden der Geschäftsstelle
Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der UNESCO Urkundenübergabe © Biosphärengebiet

2021: Verlängerung der UNESCO-Anerkennung

Im September 2021 bestätigte der Internationale Koodinierungsrat (International Coordinating Council, ICC), das höchste Entscheidungsgremium des MAB-Programms, die Erneuerung der UNESCO-Anerkennung des Biosphärengebiets für weitere 10 Jahre. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet der im Jahr 2019 eingereichte Evaluierungsbericht, in dem die Ergebnisse der von der Geschäftsstelle koordinierten Evaluierung zusammengefasst sind.

Im Mai 2022 fand eine feierliche Urkundenübergabe mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Pfullingen statt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Die Verordnung für das Biosphärengebiet Schwäbische ist am 22.03.2008 in Kraft getreten.

BG-Verordnung 2008 PDF, 607.1 KB

Bundesgesetz

Biosphärenreservate sind nach § 25 Bundesnaturschutzgesetz „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“
Mehr zum BNatSchG
Streuobstweisen Neidlinger Tal © Reiner Enkelmann
Streuobstweisen Neidlinger Tal © Reiner Enkelmann