Blütenmeer vor der Geschäftsstelle des Biosphärenzentrums Biosphärengebiet
Blütenmeer vor der Geschäftsstelle © Biosphärengebiet

Organisation

Formal betrachtet ist das Biosphärengebiet eine Schutzgebietskategorie, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz unter § 25 nieder geschrieben ist. Das Land Baden-Württemberg wies am 22.03.2008 per Verordnung das Biosphärengebiet Schwäbische Alb aus. Am 06.03.2026 wurde die neue Verordnung für die Gebietserweiterung des Biosphärengebiets ausgewiesen.

Doch wer steckt eigentlich hinter dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb?

Zusätzlich zu den 36 am Biosphärengebiet beteiligten Städte und Gemeinden, den drei Landratsämtern in Reutlingen, Ulm und Esslingen, den beiden Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben tragen zahlreiche Vereine, Verbände, Arbeitskreise, Interessensgruppen, Unternehmen und rund 265.000 Bewohnerinnen und Bewohner zur Erfolgsgeschichte des Biosphärengebiets bei. Sie alle sind das Biosphärengebiet Schwäbische Alb! Zuständigkeiten, verschiedene Gremien sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um das Biosphärengebiet Schwäbische Alb finden Sie in dieser Rubrik.