Die Gemeinde Eningen unter Achalm beabsichtigt - entsprechend den letztjährigen Anträgen aus Münsingen, Ehingen, Bad Urach/St. Johann, Westerheim und Schelklingen - ein zweites Aussichtsfernrohr am Standort Gutenberg am neuen prädikatisierten Wanderweg „hochgehteufelt“ aufzustellen. Hierzu beantragt die Gemeinde die Förderung der Anschaffungskosten.
Das Aussichtsfernrohr bietet Gästen, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, verschiedene Landschaftsansichten genauer zu betrachten, kennenzulernen und knappe Informationen über die Landschaftselemente niederschwellig zu erhalten. Das Fernrohr besitzt keine Zoom-Funktion, sondern lenkt den Blick durch Fokussierung und Beschriftung auf wesentliche Elemente der Kulturlandschaft.
Nach wie vor bietet dieses Modell als einziges der auf dem Markt erhältlichen Aussichtsfernrohre die Beschriftung eines vordefinierten Panoramaausschnittes an und ist um 360° drehbar. Durch die Beschriftung bekommen die Betrachterinnen und Betrachter die Namen der Landschaftselemente in das Gesichtsfeld eingeblendet. Ebenso beinhaltet das Modell ein Kinderpodest, womit eine wichtige Zielgruppe im Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Familien mit Kindern, angesprochen wird. Die Fernrohre stehen für die Nutzerinnen und Nutzer kostenlos zur Verfügung.
Das Aussichtsfernrohr soll am Galgenberg am Hochgehbergeweg „hochgehteufelt“, aufgestellt werden. Der Standort ermöglicht zwar keinen Rundumblick für die volle Ausnutzung der 360° Panoramasicht, hat aber bereits die Funktion eines Aussichtsortes am Wanderweg.
Das Kreisforstamt begrüßt die Stärkung des Ortes als Erholungsschwerpunkt, um eine positive Besucherlenkung zu erreichen. Am Standort ist bereits eine Erholungsliege aufgestellt, die Funktion des Erholungsortes wird mit dem Aussichtsfernrohr gestärkt. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Reutlingen zur Aufstellung des Aussichtsfernrohrs liegt ebenfalls vor.
Antragsteller: Gemeinde Eningen unter Achalm
Der Beirat hat 2025 über 19 Förderanträge positiv entschieden, die Bewilligungsbescheide dafür stehen noch aus.