Hinsichtlich der Holznutzung gibt es jedoch die Ausnahme, dass bei Borkenkäferbefall Gefahr im Verzug besteht, da sich diese in angrenzenden Wäldern ausbreiten können. Ein wirtschaftlicher Schaden bei diesen Wäldern ist aufgrund von Borkenkäferbefall in einer Kernzone zu verhindern. Es ist zudem möglich, dass präventiv gegen Buchdrucker und Kupferstecher durch Entnahme von Nadelbäumen vorgegangen werden kann. Denn es ist aufgrund der Hitze und Trockenheit der letzten Wochen und Monate sicher, dass Bäume befallen werden. Die Entnahme der befallenen Bäume aus Kernzonen muss im Einzelfall entschieden und behördlich angeordnet werden.
In der Kernzone im Gemeindewald Engstingen hat sich der Borkenkäfer in den dortigen Fichten bereits eingefunden. Das Kreisforstamt Reutlingen wird in diesem Fall schnell handeln. In Absprache mit der höheren Forstbehörde Freiburg und der höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Tübingen wird in den kommenden Tagen eine Hiebsmaßnahme aus Gründen des Waldschutzes durchgeführt.
Hintergrundinformationen:
Die Holzentnahme in einer Kernzone aufgrund des Waldschutzes erfolgt auf der Grundlage des § 4 Absatz 4 der aktuellen Verordnung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Sofern Fragen seitens der Bevölkerung bestehen, kann sich diese sehr gerne an das Kreisforstamt Reutlingen oder an die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wenden.