Schulgelände der Grundschule Schelklingen-Schmiechen
Im vergangenen Jahr wurden das Projekt „Naturnahe Umgestaltung des Schulgeländes der Grundschule Schelklingen-Schmiechen“ mit Mitteln des Biosphärengebiets gefördert © Biosphärengebiet Schwäbische Alb

240.000 Euro Fördermittel für Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ stimmt 16 Projektanträgen zu

Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2021 hat der Beirat seine Zustimmung für 16 Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von rund 240.000 Euro stoßen Investitionen von über 400.000 Euro in der Region an.

Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Privatpersonen oder Interessensgemeinschaften einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einer innovativen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“. Das 32-köpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Vereinen und Verbänden zusammen.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stimmten die Mitglieder nicht wie üblich bei einer Präsenzveranstaltung über die Projekte ab, sondern im Rahmen eines Umlaufbeschlusses.

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 200.000 Euro werden in der Förderrunde 2021 komplett abgerufen. Es gab - wie in den drei vorherigen Jahren auch - wieder eine höhere Nachfrage nach Fördergeldern, sodass drei Projekte der aktuellen Förderrunde, wie z.B. das Projekt „Pasteuriseur mit Abfüllanlage für eine bestehende Mosterei in Grötzingen“ aus dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, mit insgesamt rund 40.000 Euro finanziert werden. „Ich bin sehr froh, dass es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb Jahr für Jahr so viele Menschen gibt, die sich mit innovativen Ideen für eine naturschutzorientierte Regionalentwicklung einsetzen. Ganz herzlichen Dank an das Umweltministerium für die Förderung der zusätzlichen Projekte“, so der Vereinsvorsitzende Landrat Dr. Ulrich Fiedler zum Abschluss des Umlaufbeschlussverfahrens.

Auch in diesem Jahr gab es wieder eine breite Zustimmung zu den Projekten aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“ und „Biodiversität Forschung“. Das positive Votum in der Förderrunde 2021 bedeutet eine Ausschüttung von rund 240.000 Euro Fördermitteln. Somit konnten seit Bestehen des Förderprogramms Gesamtinvestitionen von knapp 6 Millionen Euro angestoßen werden.

Von der Förderzusage profitieren beispielsweise die Projekte „Besucherlenkungskonzeption Hayingen“, „Streuobstinitiative Beuren – Wege einer naturschutzgerechten Nutzung und Pflege von Streuobstwiesen“ und die „Errichtung eines Weidezauns zur Weiderindfleischerzeugung“.

Der Beirat stimmte zudem „Landschaftspflegemaßnahmen im Bereich der hochgehberge-Wanderwege“ zu. Finanziert wird dieses Pilotprojekt aus Spendengeldern, welche im Zusammenhang mit dem Versand der Broschüre „hochgehberge“ und über die Tafeln mit QR-Code an den Wanderwegen der hochgehberge von Gästen und Wanderern gesammelt werden. Detailinformationen unter www.hochgehberge.de/naturschutz.

Die einzelnen Projektbeschreibungen der 16 Projekte aus der Förderrunde 2021 sind unter Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Förderprogramm – Förderprojekte des Biosphärengebiets (biosphaerengebiet-alb.de) einsehbar.

Hintergrundinformationen:

Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen in der Regel 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt knapp 3,1 Millionen Euro Zuschüsse über das Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.

Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

Der Antragsschluss für die Förderrunde 2022 ist am 15. November 2021.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg, Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.